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   OLG Hamm, 26.04.2007 - 27 U 7/07   

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https://dejure.org/2007,4670
OLG Hamm, 26.04.2007 - 27 U 7/07 (https://dejure.org/2007,4670)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.2007 - 27 U 7/07 (https://dejure.org/2007,4670)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 2007 - 27 U 7/07 (https://dejure.org/2007,4670)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 35, 46 GmbHG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Kündigung eines Geschäftsführers; Anwendbarkeit der Regelungen des Gesellschaftsrechts auf einen Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers; Vereinbarung eines Sonderkündigungsschutzes für Führungskräfte; Umqualifizierung eines ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Geschäftsführer kann sich nicht auf Kündigungsschutz berufen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigungsschutzvorschriften auf den GmbH-Geschäftsführer anwendbar

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften regelmäßig nicht auf GmbH Geschäftsführer anzuwenden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Geschäftsführer kann sich nicht auf Kündigungsschutz berufen

Besprechungen u.ä.

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Geschäftsführer einer GmbH unterliegt i.d.R. nicht den Vorschriften des Arbeitsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 305
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZB 79/02

    Rechtsweg - Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 27 U 7/07
    Die vom Bundesarbeitsgericht (BAGE 107, 165) in Betracht gezogene Konstellation, wonach ein Geschäftsführer "bei starker interner Weisungsabhängigkeit" als Arbeitnehmer anzusehen sein und das mit ihm bestehende Beschäftigungsverhältnis deshalb dem materiellen Arbeitsrecht unterliegen könne, wurde von der gesellschaftsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur - soweit ersichtlich - nicht aufgegriffen.
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2012 - 6 U 47/12

    Anwendbarkeit des § 85 SGB IX und des AGG auf den GmbH-Geschäftsführer unter

    Ob sich Mitglieder gesetzlicher Vertretungsorgane auf den besonderen Kündigungsschutz des § 85 SGB IX berufen können, wenn ihr Anstellungsvertrag ein Arbeitsverhältnis ist (so etwa OLG München, Urt. v. 16. Mai 2007 - 14 U 399/04, NZA-RR 2007, 579-581; Griebeling in Hauck/Noftz, SGB IX GK, § 85 Rn 4a m.w.N.;Knittel, SGB IX, 4. Auflage 2010, § 85 Rn 7e m.w.N. und Trenk-Hinterberger in Lachwitz/Schellhorn/Welti, SGB IX, 3. Auflage 2010, § 85 Rn 7) und/oder dann, wenn sie ausnahmsweise besonders schutzbedürftig sind (so wohl OLG Hamm, Urt. v. 26. April 2007 - 27 U 7/07, GmbHR 2007, 820-821 sowie Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Auflage 2010, § 35 Rn 172 m.w.N.) bedarf keiner abschließenden Entscheidung des Senats.

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Hamm (Urt. v. 26. April 2007 - 27 U 7/07, GmbHR 2007, 596-597) eine deutlich engere und stärker an gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten angelehnte Auffassung vertreten und gemeint, die "Weisungsabhängigkeit" des Geschäftsführers von der Gesellschafterversammlung sei stets gegeben und könne daher kein Kriterium für die Einordnung sein (OLG Hamm a.a.O./juris Tz. 11).

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 3 Ta 157/20

    Rechtswegbeschwerde; Keine Abgabe an das Ausgangsgericht zur Abhilfeprüfung und

    Insoweit hat sie sich auf Entscheidungen des LAG Rheinland-Pfalz vom 16.10.2018 (8 Sa 39/18) und des OLG Hamm vom 26.04.2007 (27 U 7/07) berufen.
  • ArbG Krefeld, 06.05.2020 - 3 Ca 605/19

    Geschäftsführer, Arbeitnehmereigenschaft, Arbeitsvertrag,

    Die Beklagte beruft sich insoweit auf die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16.10.2018 (LAG Rheinland-Pfalz v. 16.10.2018 - 8 Sa 39/18, juris, zu B I 2 a der Gründe [Tz. 137]) und des Oberlandesgerichts Hamm vom 26.04.2007 (OLG Hamm v. 26.04.2007 - 27 U 7/07, DStR 2007, 1977, zu B II 1 der Gründe [Tz. 12]).
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